+++ Der Landkreis Harz gibt per Rechtsverordnung Lockerungen zur aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung bekannt +++

Bis zum 14.07.2021 ist für die folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote keine Vorlage eines negativen Testnachweises mehr notwendig:

 

1. bei außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen,

 

2. in Kultureinrichtungen (Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien und Sternwarten),

 

3. Stadt- und Naturführungen,

 

4. bei der Innengastronomie,

 

5. beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder sowie Fitness- und Sportstudios sowie Sportkursen) mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.

 

Weiteführende Informationen finden Sie im Download-Bereich.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mo, 28. Juni 2021

Weitere Meldungen