+++ Erste Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur 10. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt => Regelungen im Landkreis Harz, die ab 17.03.2021 gelten +++
Am 07.03.2021 hat die Landesregierung die 10. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, durch Rechtsverordnung zu handeln, wenn die 7-Tage-Neuinfektionsrate an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert "100" überschreitet. Ab sofort gelten deshalb im Landkreis Harz folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
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