Vollsperrung: Kreuzungsbereich B185/B242
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Fahrbahnsanierung (schadhafte Verkehrsoberfläche, schadhafter Übergang zum Gleissystem der Harzer Schmalspurbahnen) im Kreuzungsbereich B185/B242 (Harzgerode/Silberhütte/Alexisbad/Siptenfelde) ist eine Vollsperrung des Bereiches ab dem 02.11.2020 bis voraussichtlich 13.11.2020 notwendig.
Dies ist mit teils erheblichen Einschränkungen für den überörtlichen/innerörtlichen Verkehr innerhalb des Stadtgebietes Stadt Harzgerode verbunden: Der Bundesstraßenverkehr wird aus Richtung Quedlinburg kommend in Richtung Harzgerode (und umgekehrt) über die L235 umgeleitet. Der Verkehr aus Richtung Hasselfelde/Güntersberge kommend in Richtung Harzgerode (und umgekehrt) wird über das Kreisstraßennetz Siptenfelde/Straßberg und über die L234 (Neudorf/Dankerode) umgeleitet.
Dem zuständigen Straßenbaulastträger(LSBB) und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Harz) sind die teils erheblichen Einschränkungen, die dadurch für den regulären (Berufs-) Verkehr entstehen, bewusst. Zur Abmilderung der Einschränkungen wurde dazu gemeinsam mit allen beteiligten Behörden Folgendes festgelegt:
1.Die Tonnagebegrenzung auf der L235 wird für den Zeitraum der Vollsperrung aufgehoben. Dies gewährleistet neben der Aufrechterhaltung des Linienverkehrs der Harzer Verkehrsbetriebe, auch die Durchfahrt des LKW-Verkehrs jeglicher Art (Spediteure/Logistiker/Zulieferer etc.).
2.Zusätzlich zur Aufhebung der Tonnagebegrenzung auf der L235 wurden Sondergenehmigungen für den öffentlichen Busverkehr erteilt, die das ausnahmsweise Befahren des Baufeldes ermöglicht. Dadurch wird ebenfalls die Aufrechterhaltung des Linienverkehrs(z.B. Güntersberge -> Harzgerode) unterstützt. Entsprechend ist der öffentliche Personennahverkehr (Schüler, Berufstätige etc.) ohne größere Einschränkungen/Änderungen abgesichert. WIr bitten dennoch die Aushänge an den Haltestellen zu beachten und sich ggfs. auf der Internetseite der HVB https://hvb-harz.de zu informieren.
Von Seiten der zuständigen Behörden wird um Verständnis gebeten, jedoch ist aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im benannten Kreuzungsbereich die Maßnahme erforderlich. Des Weiteren wird durch den gewählten Modus eine zwar erhebliche, jedoch wesentlich kürze Einschränkung erwartet, als eine "Vollsperrung in Rotation" die sogar einige Monate in Anspruch genommen hätte.
Wir bitten die entsprechenden Verkehrsregelungen zu beachten!
Für eine grafische Übersicht zu den Verkehrsregelungen bitten wir Sie die verlinkten Dateien zu nutzen.
Ihre Ordnungsverwaltung.
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