Verbot: Verbrennen von Gartenabfällen im Herbst
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem es gestern zu einem Zwischenfall in einer Gartenanlagen in Harzgerode gekommen ist, bei dem auch das Umweltamt des Landkreis Harz eingeschaltet wurde, informieren wir Sie hier noch einmal über das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen:
Gemäß der Gartenabfallverbrennungsverordnung ist das Verbrennen von Gartenabfällen im Stadtgebiet Harzgerode nur in der Zeit vom 02. März - 20. April 2020 und auch nur Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr, Samstag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.
In dem erlaubten Verbrennungszeitraum im Frühjahr gilt Folgendes:
Es dürfen nur trockene Gartenabfälle, wie zum Bsp. abgeschnittene Pflanzenteile, Gehölzschnitt aus privat genutzten Kleingärten verbrannt werden.
Ein gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Rauchbelästigungen der Nachbarschaft sind zu vermeiden.
Beim Verbrennen sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien. Befinden sich Klein- und Hausgärten innerhalb der Mindestsicherheitsabstände, so haben diese einen anderen Entsorgungsweg für die Gartenabfälle z. B. im Rahmen der Sammelaktion der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) zu finden.
Verstöße gegen das grundsätzliche Verbot im Herbst werden mit entsprechenden Geldbußen geahndet. Sollte aufgrund einer unklaren Rauchentwicklung des Weiteren die Feuerwehr alarmiert werden, sind von dem Verursacher zusätzlich die Kosten des Einsatzes zu tragen.
Näheres dazu finden Sie unter:
https://www.kreis-hz.de/.../gartenabfallverbrennung...
Ihre Ordnungsverwaltung!
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