+++ Coronavirus: Änderungen, die ab 20. April in Sachsen-Anhalt gelten +++
DAS IST ERLAUBT
Mehr Geschäfte dürfen öffnen
Geschäfte von einer Größe bis zu 800 Quadratmetern und der gesamte Kfz-Handel dürfen ab Montag, dem 20. April, wieder öffnen. Bei der Quadratmeter-Angabe gelte der Mietvertrag.
Weiterhin geöffnet bleiben der Lebens- und Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen sowie Großhandelseinrichtungen.
Die geöffneten Geschäfte müssen nach wie vor die bereits geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten.
Mehr Eltern dürfen Kinder in Notbetreuung bringen
Der Anspruch auf Notbetreuung für Kinder ist ausgeweitet worden. Weiterführende Informationen finden Sie über den am Ende angefügten Link zur 4. Eindämmungs-Verordnung im § 14, Absatz 3.
Schulen öffnen – für Abschlussklassen
Am 20. April beginnt noch kein Unterricht an Sachsen-Anhalts Schulen. Allerdings seien die Schulen ab Donnerstag, dem 23. April, für prüfungsrelevante Vorbereitungen sowie Prüfungen für die 10. und 12. Klassen geöffnet, beispielsweise für Abi-Konsultationen. Auch berufsbildende Schulen dürften öffnen, wenn Prüfungen anstehen.
Ab dem 4. Mai sollen Schulen in Sachsen-Anhalt dann sukzessive wieder für den Unterricht öffnen.
DAS IST WEITERHIN NICHT ERLAUBT
Veranstaltungen
Großveranstaltungen sind landesweit bis einschließlich bis 31. August untersagt. Davon sind Fußballspiele und Festivals betroffen. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen ab 1.000 Personen. Solange allerdings die Kontaktbeschränkungen gelten, sind auch kleinere Veranstaltungen untersagt.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter ein Besuchsverbot.
Besuch von Gaststätten, Theater und Kinos, Zoos, Museen, Sportstätten, Schwimmbädern und Spielplätzen
Gaststätten dürfen auch weiterhin nicht öffnen. Gleiches gilt weiterhin unter anderem für Theater und Kinos, Zoos, Museen, Sportstätten, Schwimmbäder und Spielplätze.
Gottesdienste
Nach wie vor bleiben Gottesdienste jeder Religion verboten.
Ausflüge in den Harz
Um möglichst wenig Bewegung im Land zu haben, bleiben touristische Reisen in den sachsen-anhaltischen Teil des Harzes weiterhin untersagt.
Nächste Entscheidung am 30. April
Die nunmehr vierte Corona-Eindämmungsverordnung gilt nur bis zum 3. Mai. Um über die danach geltenden Maßnahmen zu entscheiden, wollen sich Bund und Länder am 30. April erneut besprechen.
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