Gemeinsame Forderung der Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Harz - Übernahme der KITA-Elternbeiträge durch das Land Sachsen-Anhalt

Verpflichtung zur Zahlung der KITA-Elternbeiträge für den Zeitraum der Corona-Pandemie aufheben und Übernahme der Elternbeiträge durch das Land Sachsen-Anhalt

Aufgrund des aktuell grassierenden neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 15.03.2020 die landesweite Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, darunter auch der Kindertageseinrichtungen, veranlasst.

Die Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Harz fordern daher vom Land Sachsen-Anhalt eine unverzügliche  Aufhebung der Zahlung der Kita-Beiträge für Eltern, deren Kinder aufgrund des Erlasses des Sozial- und Gesundheitsministeriums nicht mehr in den Kitas und Horten betreut werden dürfen und für alle Eltern, die in den systemrelevanten Berufen einer Tätigkeit nachgehen für den noch nicht absehbaren Zeitraum der Corona-Pandemie.

Die betroffenen Eltern erwarten aus Sicht der Bürgermeister zu Recht, dass hier eine sozialverträgliche Lösung geschaffen wird. Das Land Sachsen-Anhalt ist hier in der Pflicht schnell und unkompliziert eine Lösung für die Eltern zu schaffen. Ein Aussetzen von Beiträgen, wie es einzelne Gemeinden derzeit praktizieren, verschiebt die Problemlage der Eltern nur in die Zukunft. Den Eltern jetzt die Kitagebühren auszusetzen und sie später doppelt zu belasten, kann nicht das Ziel sein.

Die Rettungspakete, die derzeit geschnürt werden, müssen auch für Familien bestmögliche Unterstützung bieten. Die Familien leisteten derzeit Außergewöhnliches. Es ist ihnen nicht zuzumuten, auch noch für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.

Kinder sind Investition in die Zukunft unseres Gemeinwesens, folglich muss die Führungsspitze dieses Gemeinwesens, die Landesregierung Sachsen-Anhalts, jetzt Verantwortung übernehmen und die Zahlung der KITA-Gebühren vollumfänglich übernehmen.

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Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mi, 25. März 2020

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