Update 24.03.2020: Land erlässt neue Verordnung - Schulen und Kitas bleiben bis 19.04. geschlossen
Als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Sachsen-Anhalt eine Zweite Verordnung herausgegeben. Diese tritt am 25. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17. März 2020 (GVB1. LSA S. 50) außer Kraft. Alle Schulen und Kindertagesstätten bleiben demnach bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.
Mit dieser Verlängerung gelten die Schließungen jetzt genauso lange wie alle anderen erlassenen Beschränkungen.
Für sog. Schlüsselpersonal wird in Teilen der Anspruch auf Notbetreuung auch gewährleistet, wenn nur ein Elternteil zur kritischen Infrastruktur zählt (§ 12 der VO). Die neuen Regelungen zur Notbetreuung legen u.a. fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt weiterhin, dass eine Notbetreuung dann möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.
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