Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über den Umgang mit Gartenabfällen, insbesondere in der jetzigen Jahreszeit.
Fälschlicherweise wird vielfach angenommen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen im Herbst im Stadtgebiet Harzgerode erlaubt sei. Dies ist jedoch laut Gartenabfallverbrennungverordnung des Landkreis Harz gerade nicht der Fall. Laut Anhang dieser Verordnung ist das Verbrennen von Abfällen nur 1x im Zeitraum vom 1.3.-20.4 im Stadtgebiet erlaubt. In anderen Städten gelten andere Regelungen (teils mit vollständigem Verbot).
Im Herbst sind entsprechende Angebote der Entsorgungswirtschaft des Landkreis Harz zur Abholung von Grünschnitt etc. zu nutzen oder Gartenabfälle den Wertstoffhöfen zuzuführen bzw. ist das Kompostieren zu favorisieren.
Verstöße gegen die Brennverordnung können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden; werden aufgrund der "unklaren" Rauchentwicklung Feuerwehreinsätze ausgelöst, werden die Verursacher zu den Kosten des Einsatzes herangezogen.
Für weitere Informationen zu den Brenntagen steht Ihnen das Portal des LK Harz unter https://www.kreis-hz.de/de/informationen-zur-gartenabfallverbrennVO2/gartenabfallverbrennung-20001066_Info.html zur Verfügung.
Ihre Ordnungsverwaltung.
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