Waldbrandgefahrenstufe 4 - hohe Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 4 - hohe Gefahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab Mittwoch, dem 26.06.2019  gilt für den Landkreis Harz

 

die Waldbrandgefahrenstufe  4   -   hohe Gefahr.

 

 

 

Legende:            Waldbrandgefahrenstufe 1  -  sehr geringe Gefahr

                               Waldbrandgefahrenstufe 2  -  geringe Gefahr

                               Waldbrandgefahrenstufe 3  -  mittlere Gefahr

                               Waldbrandgefahrenstufe 4  -  hohe Gefahr

                               Waldbrandgefahrenstufe 5  -  sehr hohe Gefahr

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Brett

Kreiswaldbrandschutzbeauftragter

 

 Erläuterungen:

Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr

  • Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
  • Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
  • Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.

 

bei der höchsten Stufe gilt Folgendes:

Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr

  • Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren.
  • Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
  • Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.


Außerdem gilt, dass bereits ab Waldbrandgefahrenstufe 3 keine offenen Lagerfeuer sowie Feuerwerke seitens der Stadt Harzgerode genehmigt werden.  Achten Sie aber auch darauf, dass beim genehmigungsfreien Grillen oder dem Nutzen von Handelsüblichen Feuerkörben/Schalen auf privaten Grundstücken alle Vorkehrungen und Bedingungen (Abstandsgrenzen zu leicht entzündlichen Materialien etc.)  laut Herstellerangaben eingehalten werden. Dies kann bei äußerster Trockenheit sogar dazu führen, dass Grill und Feuerschalen überhaupt nicht betrieben werden sollten, da Brände so mit höherer/sicherer Wahrscheinlichkeit entstehen können und somit eine grob fahrlässige Verursachung vorliegen könnte. Bei Möglichkeit verzichten Sie ganz auf derartige Tätigkeiten.

 

Ihre Ordnungsverwaltung!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Di, 25. Juni 2019

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