Information zu Mehrjahresbescheiden - Fälligkeit der Grundsteuer
Die Finanzverwaltung informiert alle Steuerpflichtigen der Stadt Harzgerode, dass in diesem Jahr analog dem Vorjahr keine Grundsteuerbescheide versandt werden. Die jeweils fälligen Beträge bitten wir, dem letzten gültigen Steuerbescheid zu entnehmen.
Die Grundsteuern werden je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 bzw. bei Kleinstbeträgen zur Hälfte am 15. Februar und 15. August oder gegebenenfalls in voller Summe am 15. August fällig.
Bei Jahreszahlern gemäß § 28 Abs. 3 GrStG wird der Jahresbetrag am 01. Juli fällig.
Die konkreten Beträge entnehmen Sie bitten dem Ihnen im Jahr 2017 bzw. 2018 zugestellten Bescheid, der sowohl für das laufende Jahr als auch die Folgejahre gilt.
Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht geschehen, von der Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates Gebrauch zu machen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Überweisungen unter Angabe des Kassenzeichens folgende Bankverbindungen der Stadt :
Deutsche Kreditbank IBAN: DE 35 1203 0000 1005 3553 24 BIC: BYLADEM1001
Harzsparkasse IBAN: DE 43 8105 2000 0339 8160 15 BIC: NOLADE21HRZ
Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung (UnterharzBorte vom 19. Januar 2019) für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen eintreten, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung und entbindet folglich nicht von der fristgerechten Zahlung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Steuern im Rathaus der Stadt Harzgerode, Marktplatz 1, 064893 Harzgerode zu den Sprechzeiten oder telefonisch unter 039484/7476201 oder 7476202 gern zur Verfügung.
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