Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben
INFORMATION DES LANDKREISES HARZ:
Gem. der zuständigen Behörde, dem Amt für Veterinärwesen, ist mit sofortiger Wirkung die Aufstallungsanordnung vom 23.11.2016 aufgehoben.
Die Begründung erhalten Sie im Anhang.
Hinweis: Im Land Sachsen-Anhalt ist nur im Landkreis Harz (gesamt) und im Salzlandkreis teilweise die Stallpflicht aufgehoben wurde. In allen anderen Landkreisen gilt die Stallpflicht weiter bis auf Widerruf.
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