Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben

INFORMATION DES LANDKREISES HARZ:

 

Gem. der zuständigen Behörde, dem Amt für Veterinärwesen, ist mit sofortiger Wirkung die Aufstallungsanordnung vom 23.11.2016 aufgehoben.

 

Die Begründung erhalten Sie im Anhang.


Hinweis: Im Land Sachsen-Anhalt ist nur im Landkreis Harz (gesamt) und im Salzlandkreis teilweise die Stallpflicht aufgehoben wurde. In allen anderen Landkreisen gilt die Stallpflicht weiter bis auf Widerruf.

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Veröffentlichung

Stadt Harzgerode
Mi, 15. März 2017

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