Aufstallungsanordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - Amtl. Bekanntmachung LK Harz
Aufstallungsanordnung
Allgemeinverfügung Nr. 01/2016
Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordne ich Folgendes an:
Sämtliches im Landkreis Harz gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
zu halten.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt so lange, bis ich sie wieder aufhebe.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie nachstehend.
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