Wahlen

Allgemeine Informationen

Wahlen für den Bürgermeister sowie zum Stadtrat und Ortschaftsrat führt die Stadt in eigener Zuständigkeit nach dem Kommunalverfassungsgesetz und dem Kommunalwahlgesetzen durch. 

Für alle anderen Wahlen hat die Stadt die Durchführung sicherzustellen.

Gleiches gilt für Volksabstimmungen und Bürgerentscheide.

 

 

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